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UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

UrhG § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke

[ Auszug: (1) Sammlungen von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche geistige Schöpfung ... ]